LISA! Sprachaufenthalte Zürich 2024

FAQ

 
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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN ZU IHRER SPRACHREISE

Bei LISA! Sprachreisen finden Sie eine grosse Auswahl an günstigen Sprachkursen in aller Welt.
Wie Sie Ihre Reise vorbereiten und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

Einreisebestimmungen

Malta >>

Schweizerbürger benötigen auf Malta bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten.

Großbritannien >>

Schweizer Staatsbürger benötigen laut der Regelung des Personenverkehrs zwischen Großbritannien und den Mitgliedsstaaten des Europarates bei einem Aufenthalt von bis zu 6 Monaten in Großbritannien kein Visum. Für die Einreise wird ab dem 01. Oktober 2021 ein gültiger Reisepass benötigt, bis 30. September 2021 ist ein gültiger Personalausweis ausreichend. Der Reisepass oder Personalausweis sollte noch 6 Monate nach der geplanten Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht im Reiseland zu erkundigen. Bürger, die keinen EU-Pass besitzen, benötigen gegebenenfalls ein Visum bzw. ein Transitvisum. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft oder beim Konsulat. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten.

Südafrika >>

Ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist in Südafrika visumfrei, danach ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft beantragt werden muss. Für einen Sprachkurs, der länger als 3 Monate dauert, muss eine ’study permit’, eine Studienerlaubnis, beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Südafrikanischen Botschaft. Der zur Einreise benötigte Reisepass muss mindestens 30 Tage über die Reisezeit hinaus gültig sein. Bei Einreise muss außerdem ein Rückflugticket sowie Unterlagen, die Zweck und Dauer des Aufenthaltes bestätigen, vorgelegt werden. Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten seit dem 01. Oktober 2014 besondere Einreisevorschriften. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten oder beim zuständigen Konsulat.

Australien >>

Es besteht Visumpflicht. Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten muss unter www.immi.gov.au/e_visa/visitors.htm das eVisitor-Visum ausgefüllt werden. Dieses berechtigt dazu, innerhalb eines Jahres so oft wie gewünscht einzureisen, wobei die Dauer des jeweiligen Aufenthalts 3 Monate nicht überschreiten darf. Bei einem Aufenthalt ab 3 Monaten kann mit einem Studentenvisum ‘student visa’, das nur mit der Schulbestätigung (Confirmation of Enrolment) beantragt werden kann, ausschliesslich ein Kurs ab 21 Stunden (Intensivkurs) belegt werden. Das CoE erhalten Sie durch uns und unsere Schule, ebenso wie die Pflicht-Krankenversicherung (OSHC-Overseas Student Health Cover), die direkt mit dem CoE abgeschlossen werden muss. Sie kostet für Einzelpersonen ca. AU-$48.00 pro Monat, für zwei gemeinsam reisende Personen und Paare ca. AU-$160 pro Monat, ab 3 Personen oder für Familien ca. AU-$371 pro Monat. Eine Auslandskrankenversicherung ist vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Australischen Botschaft. Bitte beachten Sie, dass bei einem Zwischenstopp in den USA eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen ist! (siehe Einreisebestimmungen USA).

Irland >>

Schweizerbürger benötigen in Irland bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Neuseeland >>

Bei einem Sprachkurs bis zu drei Monaten in Neuseeland benötigen Schweizerbürger kein Visum. Ausreichende Geldmittel sowie ein Rückflug- oder Weitereiseticket sind vorzulegen. Bei einem längeren Aufenthalt ist vorher bei der Neuseeländischen Botschaft ein Visum zu beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Der Reisepass muss bei Einreise noch mind. einen Monat länger als der geplante Aufenthaltszeitraum gültig sein. In Neuseeland ist eine Haft- und Auslandskrankenversicherung Pflicht. Wenn bei Einreise ein Zwischenstopp in Australien eingelegt wird, der länger als 8 Stunden dauert, wird ein Transitvisum für Australien benötigt. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite der Australischen Botschaft.

Kanada >>

Für schweitzer Staatsbürger besteht in Kanada keine Visumpflicht. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate. Bei der Einreise wird ein Weiter- oder Rückflugticket benötigt und eine Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Land. Für einen längeren Aufenthalt muss vor Reiseantritt ein Visum bei der kanadischen Botschaft mit gültigem Reisepass und einem Weiter- oder Rückflugticket beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kanadischen Botschaft. Wichtiger Hinweis: Ab 15. März 2016 führt Kanada das elektronische Einreiseverfahren 'eTA' (Electronic Travel Authorization) für jeden nicht visumpflichtigen Flugreisenden ein. Die kostenpflichtige 'eTA'-Einreisegenehmigung kann online beantragt werden und wird i.d.R. innerhalb weniger Minuten erteilt. Sie kostet ca. 7 CAD und ist für 5 Jahre gültig. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

USA >>

Generell benötigt jeder Bürger zur Einreise in die USA eine Einreisegenehmigung (elektronische ESTA-Genehmigung) oder ein Visum. Bei einem Aufenthalt bis zu 12 Wochen und einem Sprachkurs mit weniger als 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche reicht eine ESTA-Genehmigung, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind: klick. Die ESTA-Genehmigung ist erhältlich auf der ESTA-Webseite, 2 Jahre gültig und kostet US-$14. Die Genehmigung müssen Sie bis spätestens 72 Stunden vor Abreise beantragt haben. Bei einer Sprachreise ab 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche und/oder einem Aufenthalt ab 12 Wochen benötigen Sie immer das Studentenvisum ’F1 Student Visa’. Das Visum berechtigt Sie zusätzlich zu einem Aufenthalt von weiteren 30 Tagen vor und 60 Tagen nach dem Sprachkurs, unabhängig von der Dauer des Kurses selbst. Wenn Sie mit Visum einreisen, können Sie keinen Kurs mit weniger als 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche buchen. Das Visum bedarf einer persönlichen Beantragung in den Botschaften in Bern. Die Terminvereinbarung erfolgt unter: Telefon: 0900 – 87 – 8472 (Montag bis Freitag 8:30-17:30; CHF 2,50/min). Zudem müssen sich Reisende mit Studentenvisum fristgemäss vor dem Termin in der Botschaft online unter www.fmjfee.com anmelden und die SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) von US-$200 überweisen. Es fällt zuzüglich eine Visagebühr von US-$160 an. Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) muss mindestens noch bis 6 Monate nach Ausreise gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zudem über biometrische Daten in Chipform verfügen. Die Beantragung des Visums kann erst nach Buchung der Sprachreise erfolgen, da Sie für die Beantragung das I-20-Formular im Original von unserer Sprachschule benötigen. Falls Sie ein Visum für die USA benötigen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig für einen Sprachkurs anzumelden! Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 6 - 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass für die USA Krankenversicherungspflicht besteht. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der US-amerikanischen Botschaft. Sehr gern beraten wir Sie auch persönlich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 043 - 321 - 12 90.

Hawaii >>

Generell benötigt jeder Bürger zur Einreise in die USA eine Einreisegenehmigung (elektronische ESTA-Genehmigung) oder ein Visum. Bei einem Aufenthalt bis zu 12 Wochen und einem Sprachkurs mit weniger als 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche reicht eine ESTA-Genehmigung, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind: klick. Die ESTA-Genehmigung ist erhältlich auf der ESTA-Webseite, 2 Jahre gültig und kostet US-$14. Die Genehmigung müssen Sie bis spätestens 72 Stunden vor Abreise beantragt haben. Bei einer Sprachreise ab 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche und/oder einem Aufenthalt ab 12 Wochen benötigen Sie immer das Studentenvisum ’F1 Student Visa’. Das Visum berechtigt Sie zusätzlich zu einem Aufenthalt von weiteren 30 Tagen vor und 60 Tagen nach dem Sprachkurs, unabhängig von der Dauer des Kurses selbst. Wenn Sie mit Visum einreisen, können Sie keinen Kurs mit weniger als 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche buchen. as Visum bedarf einer persönlichen Beantragung in den Botschaften in Bern. Die Terminvereinbarung erfolgt unter: Telefon: 0900 – 87 – 8472 (Montag bis Freitag 8:30-17:30; CHF 2,50/min). Zudem müssen sich Reisende mit Studentenvisum fristgemäss vor dem Termin in der Botschaft online unter www.fmjfee.com anmelden und die SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) von US-$200 überweisen. Es fällt zuzüglich eine Visagebühr von US-$140 an. Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) muss mindestens noch bis 6 Monate nach Ausreise gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zudem über biometrische Daten in Chipform verfügen. Die Beantragung des Visums kann erst nach Buchung der Sprachreise erfolgen, da Sie für die Beantragung das I-20-Formular im Original von unserer Sprachschule benötigen. Falls Sie ein Visum für die USA benötigen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig für einen Sprachkurs anzumelden! Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 6 - 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass für die USA Krankenversicherungspflicht besteht. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der US-amerikanischen Botschaft. Sehr gern beraten wir Sie auch persönlich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 043 - 321 - 12 90.

Barbados >>

Für einen Aufenthalt auf Barbados unter 90 Tagen besteht keine Visumpflicht. Bei der Einreise erhält man einen Besuchergenehmigung (Stempel im Ausweis). Dafür muss man im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein, sowie eine Unterkunftsreser-vierung vorweisen. Bitte achten Sie darauf, bei der Einreise als Aufenthaltgrund Urlaub oder Reise anzugeben! Ab einem Aufenthalt von 90 Tagen ist ein 'Student Visa' notwendig. Die Beantragung des Visas erfolgt durch unsere Sprachschule in Barbados. Der Antrag für das Visum wird Ihnen von der Schule, nach erfolgreicher Anmeldung zu einem Sprachkurs, zugesandt. Es empfiehlt sich daher möchlichst drei Monate im Voraus zu buchen. Die Gebühr für das 'student visa' beträgt USD 150. Für das Student Visa benötigen Sie einen Reisepass, der 6 Monate über die Reise hinaus gültig ist, sowie ein Weiter- oder Rückflugticket, eine Reservierung Ihrer Unterkunft und einen Nachweis über finanzielle Rücklagen. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 01.11.2005 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Spanien >>

Schweizerbürger benötigen in Spanien bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Peru >>

Es besteht für Touristen bei einem Aufenthalt von bis zu 183 Tagen in Peru keine Visumspflicht. Ein ab dem Einreisetag sechs Monate gültiger Reisepass gilt als Grundvoraussetzung sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt. Achten Sie bei Einreise darauf, dass Ihre Aufenthaltsdauer im Pass oder auf dem Einreisedokument vermerkt wird. Bei touristischen Reisen ist die Vorlage des Weiterreise- oder Rückflugtickets erforderlich. Weitere Informationen zur Einreise finden Sie auf der Seite der Peruanischen Botschaft. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA)

Mexiko >>

Staatsangehörige von EU-Ländern und Schengener-Staaten benötigen für die Einreise nach Mexiko kein Visum, sofern sie als Tourist einreisen. Für die Einreise benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (’FMT’ bzw. ’MMT ’ bei vorgesehener mehrmaliger Einreise). Die Touristenkarte wird im Flugzeug durch die Fluggesellschaften ausgestellt oder erhalten Sie vorab beim mexikanischen Konsulat. Sie gilt für 180 Tage, wird bei der Einreise oft jedoch nur für 30 Tage ausgestellt. Um späteren Aufwand zu vermeiden, sollte daher gleich bei der Einreise auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden! Auf eine eventuelle spätere Verlängerung der Gültigkeitsdauer bei der zuständigen Behörde ’Instituto Nacional de Migración’ besteht kein Anspruch. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des mexikanischen auswärtigen Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 01.11.2005 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft in Bern. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Argentinien >>

Bei einem Sprachkurs besteht für Schweizerbürger keine Visumpflicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Die Einreise nach Argentinien erfolgt als Tourist. Bei längeren Aufenthalten muss bis spätestens zum 30. Tag nach Beginn des Kurses bei der Ausländerbehörde in Argentinien (Dirección Nacional de Migraciones) der Aufenthalt verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Argentinischen Botschaft. Nachfragen können auch telefonisch an die jeweiligen argentinischen Konsulate gerichtet werden. Telefonnummern finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA)

Costa Rica >>

Es besteht keine Visumpflicht bei einem touristischen Aufenthalt, unter den auch ein Sprachkurs fällt, von bis zu 90 Tagen. Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate Gültigkeit ab dem Einreisetag aufweisen und sich in gutem Zustand befinden. Außerdem muss ein Rückflugticket sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden. Dies entspricht nach Costa-Ricanischem Recht US$100 pro Aufenthaltsmonat. Als Schweizer Staatsbürger kann der Aufenthalt einmal um 90 Tage bei der Migrationsbehörde in Costa Rica verlängert werden. Dazu benötigt man eine beglaubigte Geburtsurkunde, einen Pass und ein Weiter- oder Rückflugticket. Bei längeren Aufenthalten muss vor Reiseantritt bei der Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Ecuador >>

Es besteht keine Visumpflicht für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise ist es ohne Ausnahme erforderlich, die Flugtickets (hin und zurück) zu präsentieren oder ein Ticket vorzuzeigen, aus welchem hervorgeht, dass die Ausreise innerhalb von 90 Tagen stattfindet. Bei längerer Aufenthaltsdauer sowie bei der Absolvierung eines Praktikums nach dem Sprachkurs benötigt man ein Touristenvisum (12 IX), das ab dem Tag der Einreise 6 Monate gültig ist. Dieses muss vor Reisebeginn bei der ecuadorianischen Botschaft bzw. Konsulat beantragt werden. Für die Ausstellung werden ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest, 2 Passbilder, der Nachweis ausreichender Geldmittel für die Zeit des Aufenthaltes, eine Kopie des Weiter- oder Rückflugtickets sowie des Reisepasses benötigt. Eine weitere Verlängerung über die 180 Tage des Visums hinaus ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA)

Kuba >>

Für die Einreise nach Kuba benötigen Sie eine Touristenkarte, die zusammen mit dem Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus noch 6 Monate gültig sein muss, dem Rück- oder Weiterflugticket und einem Nachweis über ausreichend Geldmittel zur Einreise dient. Die Touristenkarte ist für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen gültig. Als LISA! Kunde erhalten Sie die Touristenkarte für 25 €. Bei einem längeren Aufenthalt muss rechtzeitig vor Reisebeginn bei der kubanischen Botschaft bzw. Konsulat in der Schweiz ein Visum für den Akademischen Austausch beantragt werden. Hierfür sind eine Einladung unserer Sprachschule sowie eine Nummer für das zu beantragende Visum erforderlich. Mit dieser Nummer, die die Schule zuvor bei der kubanischen Migrationsbehörde eingeholt hat, können Sie in Bern bei der kubanischen Botschaft ein Visum ausstellen lassen. Dieses ist 30 Tage gültig und kann in Kuba über unsere Sprachschule ebenfalls bei der Migrationsbehörde verlängert werden. Bei Einreise müssen alle Reisedokumente mindestens noch 6 Monate gültig sein. Jeder Reisende muss bei der Einreise nach Kuba einen gültigen Reisekrankenschutz für den gesamten Reisezeitraum vorweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kubanischen Botschaft. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA

Chile >>

Es besteht keine Visumpflicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Dazu wird bei Einreise an der Grenze eine kostenlose Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ausgestellt, die bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Bei längeren Aufenthalten kann in Chile bei der Behörde ’Departamento de Extranjería’ in Santiago oder bei den ’Goberanación Provincial’ die Aufenthaltserlaubnis gegen ein Entgelt von US-$100 einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der auswärtigen Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA)

Uruguay >>

Es besteht keine Visumpflicht bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei Einreise wird ein Einreisedokument ausgehändigt, das bei Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Zudem muss man bei der Einreise über die Flugtickets zur Aus- oder Weiterreise und über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen! (Siehe Einreisebestimmungen USA)

Panama >>

Schweizerbürger benötigen bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen in Panama kein Visum. Für die Einreise reicht der Nachweis eines Weiterreise- oder Rückflugtickets, ausreichende Geldmittel sowie ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. Bei einem Aufenthalt der länger als 90 Tagen dauert, nehmen Sie bitte Kontakt zur Botschaft auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten. Transitaufenthalt in den USA Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Guatemala >>

Guatemala:

Kolumbien >>

Schweizerbürger benötigen bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten in Kolumbien kein Visum. Für die Einreise reicht der Nachweis eines Weiterreise- oder eines Rückflugtickets sowie ein mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. Bei einem Aufenthalt, der länger als 180 Tage dauert, nehmen Sie bitte Kontakt zur Botschaft in Bern auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Departements für auswärtige Angelegenheiten. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Dominikanische Republik >>

Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Dominikanische Republik kein Visum. Das Mitführen Ihres gültigen Reisepasses ist ausreichend. Dieser muss jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise ein Rückflugticket vorgelegt werden muss. Unter Umständen müssen auch ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden. Weiterhin muss bei Einreise eine Touristenkarte gekauft werden (ca. 10 USD), welche 30 Tage gültig ist. Eine Verlängerung der Gültigkeit bis zu 90 Tagen ist gegen eine Gebühr möglich (ca. 20 €). Bitte beachten Sie ausserdem, dass bei Ausreise eine Steuer von ca. 20 USD erhoben werden kann, sofern diese nicht bereits im Flugpreis enthalten ist. Wir weisen darauf hin, dass vor Reiseantritt unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten.

Frankreich >>

Schweizerbürger benötigen in Frankreich bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Guadeloupe >>

Für Bürger der EU, ebenso wie für Schweizerbürger, besteht in Guadeloupe keine Visumpflicht bis zu 3 Monaten, da es politisch Frankreich untersteht. Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass. Demzufolge besteht in Guadeloupe wie auch in Frankreich für alle in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Behandlung von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Dennoch wird empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Dadurch werden Risiken wie Rücktransport im Krankheitsfall abgedeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Martinique >>

Für Bürger der EU, ebenso wie für Schweizerbürger, besteht in Martinique keine Visumpflicht bis zu 3 Monaten, da es politisch Frankreich untersteht. Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass. Demzufolge besteht in Martinique wie auch in Frankreich für alle in der Schweiz gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Behandlung von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern. Dennoch wird empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschliessen. Dadurch werden Risiken wie Rücktransport im Krankheitsfall abgedeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Italien >>

Schweizerbürger benötigen in Italien bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Ägypten >>

Bei der Einreise in Ägypten besteht Visumpflicht. Das Visum wird gegen eine Gebühr in Höhe von US-$15 bei der Einreise erteilt, hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen in Ägypten. Ein Reisepass, der mindestens noch 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist, und ein Passfoto sind mitzuführen! An der Grenze muss eine Einreisekarte ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dern Seite der Ägyptischen Botschaft.

China >>

Es besteht Visumpflicht. Ein Touristenvisum wird für eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen ausgestellt und kann frühestens 50 Tage vor Reiseantritt beantragt werden, da es ab Ausstellungsdatum nur 3 Monate gültig ist. Eine Verlängerung in China ist möglich. Das Visum ist für Schweizerbürger für ca. 100 CHF bei der Chinesischen Botschaft erhältlich. Dazu benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer gültigen Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, eine Bestätigung der Unterkunft durch den Reiseveranstalter und ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket. Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. nur eine Woche. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Chinesischen Botschaft. Bitte beachten Sie: Die Visabestimmungen für einen Aufenthalt in China können sich jederzeit kurzfristig ändern. Derzeit sind Änderungen bei den Einreisebestimmungen im Gespräch. Sobald diese aktuell werden, werden wir unsere Kunden an dieser Stelle darüber informieren.

Japan >>

Es besteht keine Visumpflicht bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Bei Einreise erhalten Sie gegen Vorlage der üblichen Dokumente ein Touristenvisum, welches auch vor Ort um 3 weitere Monate verlängert werden kann. Bei einem Praktikum muss allerdings ein Visum rechtzeitig (wir empfehlen ca. 6 Monate vorher) bei der Botschaft beantragt werden. Für das am Flughafen ausgestellte ’Touristenvisum’ sind trotzdem mitzuführen: Rückflugticket und ein gültiger Reisepass. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Japanischen Botschaft. Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt. Andernfalls sollte ein Transitvisum für die Durchreise beantragt werden. Zudem muss Ihr maschinenlesbarer Reisepass (kein vorläufiger!) mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Reisepässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Seite der US-amerikanischen Botschaft. Bei einem Transitaufenthalt in den USA ist zudem eine elektronische ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt zu beantragen!

Polen >>

Schweizerbürger benötigen in Polen bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Rumänien >>

Rumänien:

Russland >>

Für die Einreise nach Russland benötigen Sie ein Visum. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig (ca. 8 Wochen) vor Kursbeginn. Für die Visumsausstellung brauchen Sie den 6 Monate über die geplante Reisezeit hinaus gültigen Reisepass, ein biometrisches Passbild, eine Auslandskrankenversicherung und eine offizielle Einladung, welche die Sprachschule ausstellen kann. Die Gebühren dafür finden Sie beim jeweiligen Kursort unter Preise. Folgende Visatypen sind möglich: Humanitäres Visum („Kulturaustauschvisum“):. Dieses Visum ist kostenlos, wenn man den Visumsantrag direkt über das Konsulat stellt und kann maximal für 90 Tage für eine einfache, zweifache oder mehrfache Einreise in die Russische Föderation erteilt werden. Auf der Webseite des russischen Konsulats erhalten Sie weitere Informationen. Alternativ können Sie den Service des Visazentrums in der Schweiz nutzen, wobei Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Visum „Kurse 005/ Studium 005“: In seltenen Fällen wird das kostenlose Humanitär-Visum nicht erteilt. In diesem Fall kann ein Visum für Sprachkurse oder Studium beantragt werden. Dieses Visum heißt „Kurse 005“ oder „Studium 005“ und kann maximal für 90 Tage für eine einfache, zweifache oder mehrfache Einreise in die Russische Föderation erteilt werden. Für dieses Visum ist die übliche Visagebühr (ca. 80 €) fällig, wenn Sie das Visum selbst über das russische Konsulat beantragen. Sie können auch den Service des Visazentrums in der Schweiz nutzen, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Studienvisum über 90 Tage: Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des russischen Konsultats in der Schweiz. Für alle Visatypen gilt: Nach Ihrer Ankunft ist es notwendig sich vor Ort registrieren zu lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt ca. 40 €. Weitere Informationen hierzu gibt Ihnen gern unsere Schule vor Ort. Für eine Anreise per Bahn müssen Sie zusätzlich ein Transitvisum für Weißrussland beantragen! Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des russischen Konsulats. Tipp- Für Reisen nach Puschkin bis 30 Tage kann LISA! Reisen die Visumbeschaffung (Touristisches Visum) für Sie übernehmen. Die Konsulatsgebühren für die Visaausstellung (siehe Übersicht) werden zusätzlich berechnet. Für die Visumausstellung benötigen wir den noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein biometrisches Passbild. Der Reisepass muss bei LISA! Reisen spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Unter 14 Werktagen fallen Expressgebühren der Botschaft an. Die russischen Behörden verlangen außerdem eine Krankenversicherung. Sollten Sie diese noch nicht selbst abgeschlossen haben, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. Zudem benötigen wir folgende Angaben für den Visumsantrag: die genaue Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes, die Adresse Ihres aktuellen Arbeitgebers oder eingeschriebene Schule/ Uni sowie Informationen zu bisherigen Russlandaufenthalten. Das Visum wird erst kurz vor Reiseantritt zugesandt. Darauf haben wir keinen Einfluss! Visabeschaffung für Puschkin (Preise, Stand Oktober 2015) : Posteingang bei LISA! Vor Kursbeginn Aufenthaltsdauer bis 30 Tage bis 4 Wochen 130 € bis 14 Werktage 230 € Zuschlag für Bürger aus Schengenstaaten, ohne Wohnsitz in Deutschland: 30 € (Für Bürger aus Nicht-Schengenstaaten keine Visumsbeantragung möglich.) Transitvisum für Weißrussland bei Beschaffung durch LISA! Reisen: Für die Anreise per Bahn sind zusätzlich ein Transitvisum für Weißrussland (bei Beschaffung durch LISA Sprachreisen: 120 € bei Posteingang bis 7 Wochen vor Kursbeginn, bei weniger als 7 Wochen 200 €) und ein Passbild erforderlich.

Lettland >>

Schweizerbürger benötigen in Lettland bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Thailand >>

Für einen Aufenthalt in Thailand bis zu 30 Tagen benötigen Schweizerbürger kein Visum. Erforderlich sind ein mindestens 6 Monate gültiger Reisepass und ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket. Falls Sie beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, müssen Sie vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Siehe auch www.thai-consulate.ch.

Deutschland >>

Schweizerbürger benötigen in Deutschland bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht oder gegebenenfalls einem Visum/Transitvisum im Reiseland zu erkundigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Österreich >>

Europäische Staatsbürger benötigen in Österreich laut der Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht im Reiseland zu erkundigen. Bürger, die keinen EU-Pass besitzen, benötigen gegebenenfalls ein Visum bzw. ein Transitvisum. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft oder beim Konsulat. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für auswärtige Angelegenheiten.

Brasilien >>

Ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist in Brasilien visumfrei, danach ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft beantragt werden muss. Weitere Informationen finden Sie hier. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit eine Verlängerung um weitere 90 Tage zu beantragen. Dies ist jedoch spätestens 30 Tage vor Ablauf der ersten 90 Tage Aufenthaltsfrist bei der brasilianischen Bundespolizei einzuholen. Der zur Einreise benötigte Reisepass muss mindestens noch bis 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Portugal >>

Schwiezerbürger benötigen in Portugal laut der Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht im Reiseland zu erkundigen. Bürger, die keinen EU-Pass besitzen, benötigen gegebenenfalls ein Visum bzw. ein Transitvisum. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft oder beim Konsulat. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des auswärtige Angelegenheiten

Türkei >>

Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass gültig sein. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage empfehlen wir, sich vor Reisebeginn bei der Botschaft oder dem Konsulat nach einer eventuellen Meldepflicht im Reiseland zu erkundigen. Bürger, die keinen EU-Pass besitzen, benötigen gegebenenfalls ein Visum bzw. ein Transitvisum. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft oder beim Konsulat. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten.

Grenada >>

Schweizer Staatsbürger können sich bis zu einem Jahr visumfrei im Land aufhalten. Bei Einreise muss der Personalausweis oder der Reisepass, mindestens 6 Monate über die Reise hinaus, gültig sein. Bei der Einreise erhält man meist eine Aufenthaltserlaubnis für vier Wochen, für die man, bei Bedarf, später bei der zuständigen Ausländerbehörde (Immigration) eine Verlängerung beantragen kann. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten.

Kanada – Vancouver Island >>

Kanada – Alberta >>

USA – North Carolina >>

Kanada – Ontario >>

Canada – Québec >>

Ireland – Munster >>

Ireland – Leinster >>

Ireland – Connacht >>

Ireland – Ulster >>

Türkei >>

Cyprus >>

Jamaica >>

Schweizer Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage ohne Visum auf Jamaica aufhalten. Bei der Einreise muss der Reisepass mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Eine Verlängerung des Aufenthalts nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Auswärtige Angelegenheiten. Transitaufenthalt in den USA: Bei Zwischenlandungen in den USA benötigen Sie kein Visum, wenn Ihr Endziel in Kanada, Mexiko oder der Karibik liegt und Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage beträgt.

Korea >>

Vereinigte Arabische Emirate >>

Taiwan >>

Singapur >>

Vietnam >>

Jordanien >>

Welche Kursarten gibt es?

In allen unseren Kursen werden Sie von einem Lehrer, der auf das Unterrichten seiner Muttersprache als Fremdsprache spezialisiert ist, in der Landessprache professionell unterrichtet. Ferienkurs: bis zu 15 Lektionen Gruppenunterricht pro Woche. Hauptkurs: 16 bis 20 Lektionen Gruppenunterricht pro Woche. Intensivkurs: 21 bis 26 Lektionen Gruppenunterricht pro Woche. Super Intensivkurs: ab 27 Lektionen Gruppenunterricht pro Woche, oft auch als Bildungsurlaub anerkannt. Businesskurs: als Gruppenunterricht meist mit 30 Lektionen pro Woche, geeignet für Studenten, junge Berufseinsteiger und Wirtschaftsführer (Manager) gleichermassen. Minigruppenkurs: Unterricht in kleinen Gruppen, mit max. 6 Teilnehmern. Einzelunterricht: buchbar als reiner Einzelunterricht mit dem Lehrer ('Starkurs'), bei zwei gemeinsam buchenden und anreisendenen Personen in einigen Kursorten auch als 'Starkurs für 2 Personen' möglich oder als Kombinationkurs mit Gruppenunterricht ('Hauptkurs Plus' oder 'Intensivkurs Plus') möglich.

Welches Sprachniveau habe ich?

Die exakte Einstufung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse findet vor Ort an unseren Schulen i.d.R. am ersten Tag statt. Einige Spraschschulen führen bereits vor Beginn der Reise einen Online Einstufungstest durch. Anschliessend werden Sie, um einen optimalen Lernerfolg zu garantieren, in die für Sie geeignete Niveaustufe eingeteilt. Bei Ihrer Anmeldung geht es vorerst um eine Grundeinschätzung Ihres Niveaus. Die Niveaustufen gehen fliessend ineinander über. Die meisten unserer Schulen verwenden den vom Europarat verabschiedeten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (1991). Somit werden Niveaustufen, auch in verschiedenen Sprachen, vergleichbar. Jedes Niveau wird genau beschrieben, sowohl in den bereits erlernten Fähigkeiten als auch in den kommenden Lernzielen. Der Europarat hat damit eine Richtlinie entwickelt, an der man seine Kenntnisse einordnen und Fortschritte messen kann. Bitte beachten Sie: Deutschsprachige Kursteilnehmer verfügen in der englischen Sprache meist über ein fortgeschrittenes Niveau. Kursteilnehmer, die sich selbst eher als ‘Anfänger A1’ einstufen, gehören im internationalen Vergleich eher der Stufe ‘fortgeschritten B1/B2’ an. A0 – absoluter Anfänger (beginner): Sie verfügen über keinerlei Kenntnisse der Fremdsprache und können die folgenden Wörter nicht verstehen oder lesen: Lisa is a beautiful girl. Lisa est une belle fille. Lisa es una niña hermosa. Lisa è una bella ragazza. Лиза красивая девушка. ลิซ่าเป็นสาวสวย. A1 – geringe Kenntnisse (elementary): Sie kennen einige Wörter in der Fremdsprache, können evtl. einige Sätze verstehen und nur mit einzelnen Wörtern sprechen. Sie verfügen über keinerlei bzw. kaum über Grammatikkenntnisse. house, tree, cat, dog, mouse, I'm hungry, maison, arbre, chat, chien, souris, j'ai faim, casa, albero, gatto, cane, topo, ho fame, dom, drzewo, kot, pies, mysz, jestem głodny, Дом, дерево, кошка, собака, мышь, я голоден, árbol, gato, perro, ratón, tengo hambre, เมาส์ต้นไม้, บ้าน, แมว, สุนัข,, ฉันหิว A2 – Grundkenntnisse (lower intermediate): Sie können sich schon mit einigen Wörtern und einfachen Sätzen im Alltag verständigen, können jedoch nicht fliessend sprechen. Grammatikkenntnisse sind im Ansatz vorhanden. Bitte beachten Sie: Viele deutschsprachige Teilnehmer, die sich selbst als ‘Anfänger’ bezeichnen (Englisch oder Französisch), verfügen bereits über Grundkenntnisse. Bei exotischen Sprachen wie Russisch, Arabisch oder Japanisch können Sie sich in das Niveau Grundkenntnisse einordnen, wenn Sie bereits in Ansätzen das Alphabet bzw. die Schriftzeichen kennen oder beherrschen. B1 – fortgeschrittenes Niveau (intermediate): Sie können sich schon gut in der Fremdsprache verständigen, wenn es um vertraute Sachverhalte und Gesprächsthemen geht. Sie haben ein gutes Hör- und Leseverständnis. Es bestehen eventuell noch Probleme bei der Aussprache und beim Fachvokabular. Bitte beachten Sie: Viele deutschsprachige Kursteilnehmer verfügen nach ihrer Schulzeit im Englischen oder Französischen über ein fortgeschrittenes Niveau. Das Niveau entspricht dem europäischen Fremdsprachenzertifikat UNIcert I. B2 – höher fortgeschritten (upper intermediate): Sie können sich allgemeinsprachlich gut in der Fremdsprache verständigen, auch abstrakte und neue Themen verstehen und mit sicheren Vokabelkenntnissen aktiv an Unterhaltungen teilnehmen. Sie besitzen zudem gute Kenntnisse von Fachvokabular und Grammatik. Das Niveau entspricht dem europäischen Fremdsprachenzertifikat UNIcert II. C1 – gehobenes Niveau (advanced):Sie sprechen die Sprache gut, auch wenn Sie noch einige Fehler machen und der Ausdruck nicht immer gut ist. Sie finden sich in allen Sprachsituationen zurecht und können spontan und fliessend sprechen. Sie können problemlos Fachtexte verstehen. Sie bezeichnen Ihre Sprachkenntnisse selbst als fortgeschritten und möchten Fachvokabular erlernen bzw. Ihre Sprachkenntnisse perfektionieren. Das Niveau entspricht dem europäischen Fremdsprachenzertifikat UNIcert III. C2 – fast Muttersprachler (upper advanced): Sie verfügen über einen sehr reichen Wortschatz, wenden unbewusst die Grammatik richtig an und sprechen die Fremdsprache fliessend. Sie können alles, was Sie lesen oder hören mühelos verstehen und wiedergeben. Auch komplexe Themengebiete meistern Sie sprachlich hervorragend. Sie möchten hauptsächlich daran arbeiten, die Sprache wie Muttersprachler zu sprechen oder z. B. als Dolmetscher/Übersetzer oder Sprachwissenschaftler Ihre Sprachkenntnisse und Sprachfertigkeiten zu perfektionieren. Das Niveau entspricht dem europäischen Fremdsprachenzertifikat UNIcert IV.

Welche Unterkunftsarten gibt es?

Wir bieten Ihnen saubere, ordentliche und persönlich ausgewählte Unterkünfte an. Nach Ihren eigenen Wünschen, Bedürfnissen und den Unterkunftsarten entsprechend können Sie je nach Kursort zwischen Selbstverpflegung, Frühstück, Halbpension oder auch Vollpension wählen. In unseren Preisen ist die Unterkunft in der Regel bereits enthalten. Sollte es Saisonpreise geben, werden sie anteilig nach Reisedatum berechnet. Familie (Gastfamilien & Privatvermieter) Wenn Sie Ihre Fähigkeit des freien Sprechens schnell trainieren und auch das Alltagsleben Ihres Gastlandes intensiver kennenlernen wollen, empfehlen wir, die Unterkunft in einer Gastfamilie/Privatvermieter zu buchen. Unsere Gastfamilien sind freundlich, kommunikativ und so vielfältig und individuell wie unsere Kunden. Bitte beachten Sie: Klassische Familien mit Eltern und Kindern gibt es in den Städten immer weniger. Wenn Sie also als Unterkunftsart die Familie wählen, werden Sie entweder bei einer klassischen Familie mit Kindern oder bei Privatvermietern untergebracht. Privatvermieter sind beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, ein Ehepaar oder eine alleinstehende Person. Einige der Gastfamilien nehmen mehrere Gäste auf. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Gastfamilien die Küche nicht selbstständig benutzt werden darf. Daher empfehlen wir, als Verpflegungsart Halbpension (HP) bzw. Vollpension (VP) zu buchen. Gastfamilien können auch von Erwachsenen jedes Alters gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Mahlzeiten nach den Kochgewohnheiten der Gastfamilien und des jeweiligen Landes zubereitet werden. Schul-WG Sie wohnen i. d. R. mit mehreren Kursteilnehmern in einer einfachen, aber funktional eingerichteten Wohnung mit Gemeinschaftsküche und -bad/WC. Innerhalb der Wohnung können Sie i. d. R. Einzelzimmer (EZ) oder Doppelzimmer (DZ) buchen. Wohngemeinschaft (WG) Sie wohnen i. d. R. in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Personen, z. B. einheimischen Studenten oder Privatvermietern in einer einfachen, aber funktional eingerichteten Wohnung mit Gemeinschaftsküche und -bad/WC. In den meisten Kursorten sind nur Einzelzimmer (EZ) in einer Wohngemeinschaft buchbar. Für die Reinigung der Zimmer sind die Kursteilnehmer i. d. R. selbst verantwortlich. Studio Sie wohnen im Einzelapartment (ein Raum) mit Bad/WC und i. d. R. Miniküche. Als Einzelzimmer (EZ), z. T. auch als Doppelzimmer (DZ) für gemeinsam anreisende Personen buchbar. Apartment Das Apartment eignet sich für Alleinreisende mit einem erhöhten Platzbedarf oder zwei Personen, die gemeinsam in einer abgeschlossenen Unterkunft wohnen möchten. Das Apartment (zwei Räume) verfügt über ein eigenes Bad/WC und eine Miniküche. In Malta und Málaga bieten wir auch Apartments mit zwei oder drei Schlafzimmern an, die sich für 4 bzw. 6 Personen eignen. Residenz Sie wohnen mit internationalen Studenten in einem Wohnheim. Informationen zu Bad, Küchenbenutzung bzw. Verpflegung finden Sie bei der jeweiligen Kursortbeschreibung. Residenzen sind wegen der oftmals zentralen Lage sehr beliebt. Diese Unterkunftsmöglichkeit eignet sich besonders für Kursteilnehmer mit geringerem Komfortanspruch. Je nach Kursort sind i. d. R. Einzel- (EZ), Doppel- (DZ) oder Mehrbettzimmer (MBZ) buchbar. Bitte beachten Sie, dass einige Residenzen nur im Sommer buchbar sind. Hotel In einigen unserer Kursorte bieten wir Hotels in verschiedenen Kategorien an (siehe jeweilige Kursortbeschreibung). In Malta können Sie auch sehr schöne 4- und 5-Sterne-Hotels buchen. Hostel Sie wohnen in einer funktionalen Jugendherberge mit internationalem Flair. Je nach Kursort sind Einzel- (EZ), Doppel- (DZ) oder Mehrbettzimmer (MBZ) buchbar. Küche, Bad/WC werden mit anderen Hostelbewohnern gemeinschaftlich genutzt. Hostels sind für Kursteilnehmer mit einem geringeren Komfortanspruch geeignet.

Reiseversicherung

Informationen über Ihre Reiseversicherungen erhalten Sie hier: Reiseversicherungen mit LISA! Sprachreisen

Kann ich auch ohne Sprachkurs eine Unterkunft buchen?

Mitreisende, die nur eine Unterkunft buchen, zahlen i. d. R. einmalig einen Aufpreis von 50 € zu den regulären Unterkunftspreisen. Bitte rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail wir beraten Sie ausführlich.

Wie und wann melde ich mich spätestens an? - Die Buchung

Die Anmeldung für einen Sprachkurs gestalten wir Ihnen einfach und bequem. Sie können entweder gleich online buchen, telefonisch gemeinsam mit einem unserer Mitarbeiter oder unser Anmeldeformular ausdrucken und uns detailliert ausgefüllt per Email, Post oder Fax zusenden. Je früher Sie buchen, desto besser können wir all Ihre Wünsche erfüllen. Kurzfristige Buchungen sind i. d. R. immer möglich. Bitte beachten Sie, dass begehrte Unterkünfte und günstige Flugtickets schon sehr früh ausgebucht sein können. Bei Ländern mit Visumpflicht, wie z. B. in den USA oder Russland, sollte Ihre Buchung spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehen. Nehmen Sie sich Zeit für die Planung Ihrer Sprachreise, melden Sie sich aber, wenn Sie sich entschieden haben, bitte sofort an!

Was passiert nach der Buchung?

Nachdem die Buchung bzw. das Anmeldeformular bei uns eingegangen ist, wird diese sofort von uns bearbeitet und Sie erhalten von uns eine Reisebestätigung bzw. Rechnung, inklusive einer Aufstellung der von Ihnen gebuchten Leistungen. Damit ist Ihre Reise gebucht. Wir bitten Sie, alle gebuchten Leistungen auf Richtigkeit zu prüfen. Rechtzeitig vor Reiseantritt, nach Eingang des kompletten Rechnungsbetrages, erhalten Sie Ihre detaillierten Reiseunterlagen mit Informationen zu Sprachschule, Unterkunft und Anreise. Wenn Sie ein Flugticket über ’LISA! Sprachreisen’ gebucht haben, erhalten Sie dieses i.d.R. mit den detaillierten Reiseunterlagen.

Was passiert, wenn ich der einzige Teilnehmer einer Niveaustufe bin?

Kursteilnehmer, die in keine Niveaustufe eingeteilt werden können, erhalten anstelle des Gruppenunterrichts Einzelunterricht. Die Anzahl der Lektionen wird dabei anteilig gekürzt. Auch bei sehr kleinen Gruppen kann die Anzahl der Lektionen anteilig gekürzt werden.

Was passiert an Tagen, an denen die Schule geschlossen ist, z.B. aufgrund von Feiertagen?

An Feiertagen bleiben die Schulen geschlossen. Der Unterricht wird, ausser beim Einzelunterricht, i.d.R. nicht nachgeholt. Die Feiertage wurden nach bestem Wissen aufgeführt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass einige Feiertage bei Veröffentlichung noch nicht feststanden und einige Daten unvollständig sein können. Der Reisepreis reduziert sich durch Feiertage nicht.

Wie bereite ich mich vor?

Wenn Sie mit uns auf Sprachreise gehen, bedarf es für das Erlernen der Sprache keiner Vorbereitung. Dennoch bitten wir Sie, für die Reise Folgendes vorzubereiten: Wir empfehlen dringend eine Reisekrankenversicherung, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschliessen. Dafür bieten wir Ihnen unseren RRV-Topschutz oder als Komplett-Paket den RundumSorglos-Schutz an. Klicken Sie bitte hier, um zu unseren Versicherungen zu gelangen. Wir empfehlen Ihnen, ein Wörterbuch, ein Schreibheft sowie Stifte mitzubringen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente den gültigen Einreisebestimmungen des Gastlandes genügen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie in unserem FAQ-Bereich unter dem Menüpunkt Einreisebestimmungen.

Wie kann ich LISA! Sprachaufenthalte kontaktieren?

Sie erreichen unser Beratungsteam via E-Mail und telefonisch unter 043 – 321 12 90 von Montag bis Freitag vom 9:00 bis 18:00 Uhr.

Gibt es ein Mindestalter für Sprachreisen im Ausland?

Unsere Sprachkurse sind geeignet für Erwachsene aller Altersstufen. Wir bieten auch spezielle Kurse für Erwachsene ab 30, 40 bzw. 50 an. Diese Kurse sprechen besonders unsere Kunden an, die mit Gleichaltrigen lernen und interessenbezogen die Freizeit verbringen möchten. Das Mindestalter für unsere Sprachreisen für Erwachsene ist 18 Jahre. Kinder ab 8 Jahren und Teenager ab 13 Jahren nehmen an unseren Schülersprachreisen teil. Das Schülersprachreisenprogramm beinhaltet den Sprachkurs mit Unterkunft sowie ein betreutes, organisiertes Freizeitprogramm. Teenager ab 16 Jahre, die sich dem obligatorischen betreuten Freizeitprogramm der Schülersprachreisen entwachsen fühlen und mehr Freiheit möchten, finden sich in unserem 16 Plus-Programm wieder.

Kann ich zusammen mit meiner Familie verreisen?

Natürlich können Sie mit Ihrer ganzen Familie auf Sprachreise gehen! Wir bieten sowohl für Sprachreisen für Erwachsene als auch Sprachreisen für Schüler an. Bitte lassen Sie sich von uns beraten, welche Kursorte sowohl Erwachsenen- als auch Schülersprachreisen anbieten. Einen Überblick über unsere Sprachreisen für Familien geben wir Ihnen hier: Familiensprachreisen. Der Unterricht findet für Eltern und Kinder getrennt voneinander statt. Die Sprachkurse für Schüler verfügen zudem über ein reichhaltiges, betreutes und organisiertes Freizeitprogramm, das bereits im Preis enthalten ist und Eltern Freiraum für eigene Aktivitäten schafft. Alternativ können Familien auch individuell Urlaub machen. Während ein Teil der Familie einen Sprachkurs belegt, kann der andere Teil unbeschwert Urlaub machen. Fragen Sie uns nach Unterkunftsmöglichkeiten für die ganze Familie, gern beraten wir Sie über unsere Apartment- und Hotelunterkünfte. Bitte rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, ich berate Sie gern ausführlich. Telefon: 043 – 321 12 90.

Werden Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt?

Die Bettwäsche wird Ihnen in den meisten Unterkunftsarten zur Verfügung gestellt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihren Reiseunterlagen, welche Sie vor der Abreise von uns zugesandt bekommen. Wir empfehlen, eigene Handtücher mitzubringen.

Gibt es eine Möglichkeit zum Wäschewaschen?

In fast allen Unterkünften kann eine Waschmaschine benutzt werden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls in Ihren Reiseunterlagen.

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