LISA! Sprachaufenthalte Zürich 2024
LISA! Visumservice Russland - Antrag
In Russland besteht Visumpflicht, wobei LISA! Reisen für Sie die Visumbeschaffung übernimmt. Nur 5 Schritte sollten Sie für Ihren Visumantrag beachten. Des Weiteren informieren wir Sie über Transitvisa und Bestimmungen für Bürger ohne schweizerischen Pass.
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Visumantrag in 5 Schritten
Elektronischer Visumantrag »
Für die Visumausstellung benötigen wir den noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Wir kümmern uns um Ihren Visumantrag und benötigen folgende Angaben: Ihre genaue Wohnanschrift, die Adresse des derzeitigen Arbeitgebers sowie Informationen zu bisherigen Russlandaufenthalten. Des Weiteren benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Die russischen Behörden verlangen ausserdem eine Krankenversicherung (Details siehe 'Die Krankenversicherung'). Sollten Sie diese noch nicht selbst abgeschlossen haben, unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. Ausserdem benötigen Sie eine Rückkehrbescheinigung, die garantiert, dass Sie beabsichtigen aus Russland wieder auszureisen (Details siehe 'Die Rückkehrbescheinigung). Sie haben natürlich die Möglichkeit, selbst ein kostenpflichtiges bzw. ein im Rahmen des Schengener Abkommens kostenfreies Visum bei Ihrem zuständigen Konsulat zu beantragen.
Ablauf und Dauer des Visumantrages
Der Reisepass muss bei LISA! Reisen spätestens 14 Werktage vor Reisebeginn eingegangen sein. Unter 14 Werktagen fallen Expressgebühren der Botschaft an. Das Visum wird erst kurz vor Reiseantritt zurückgesandt. Auf diesen Zeitpunkt haben wir leider keinen Einfluss.
Preise für ein Visum nach Russland
Gesamtabwicklung mit Visum und Einladung für EU-Bürger. Der Preis enthält die Konsulatsgebühr, Servicegebühr sowie die Einladung.
Touristenvisum |
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Visum-Gültigkeit |
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitungszeit |
Komplettpreis |
Geschäftsvisum |
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Visum-Gültigkeit |
Anzahl der Einreisen |
Bearbeitungszeit |
Komplettpreis |
Die Rückkehrbescheinigung
Seit 01. November 2010 wird für ein Privat- oder Touristenvisum eine Garantie der Rückkehrwilligkeit gefordert. Der Nachweis eines regelmässigen Einkommens durch Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen (im Original), ein Studien- oder Pensionsbescheid, die Registrierung der eigenen Firma oder der Nachweis von Wohneigentum gelten hier als Nachweis. Für einen Visumantrag für Geschäftsreisen gilt die Registrierung der eigenen Firma oder die Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis (auf firmeneigenem Briefpapier) mit Informationen über die Position des Antragstellers, dessen monatliches Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise. Bei der Russischen Botschaft können Sie sich zu den detaillierten Bedingungen des kostenfreien Visums informieren.
Die Krankenversicherung
Die russischen Behörden verlangen eine Krankenversicherung.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer Versicherung und fordern Sie eine Bestätigung, die für Russland gültig sein soll.
Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:
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Datum des Versicherungsabschlusses
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Nummer der Versicherungspolice
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Name und Vorname des Versicherten
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Angaben zum Versicherungsunternehmen
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Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken
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Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschliesslich der Überführung im Falle des Todes
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Die Mindestdeckung muss ca. 32.500 CHF betragen
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Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschliesslich Russland; Europa, einschliesslich Russland)
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Unterschrift des Versicherers
Zur Bearbeitung können Versicherungspolicen der russischen Versicherungsunternehmen oder Versicherungsunternehmen entgegengenommen werden, die über eine entsprechende Versicherungslizenz verfügen. Versicherungspolicen- und bestätigungen, die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
Mehr Informationen: Einladung, Bürger ohne schweizerischen Pass und Transitvisa
Für Bürger ohne schweizerischen Pass ist für einen Visumantrag eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz erforderlich. Ansonsten sollte das Visum im Heimatland beantragt werden. Für den Visumantrag wird eine offizielle Einladung benötigt, die Ihnen von LISA! Sprachreisen nach der Zusendung einer Kopie Ihres Reisepasses übermittelt wird. Diese kostet bei einem Wohnsitz in Europa ca. 50 CHF, bei einem Wohnsitz ausserhalb Europas ca. 65 CHF. Nach Ihrer Ankunft ist es notwendig, sich in Moskau, Kaliningrad oder St. Petersburg gegen eine Gebühr von ca. 45 CHF registrieren zu lassen. Weitere Informationen gibt Ihnen gern unser freundliches Schulteam.
Für die Anreise per Bahn sind zusätzlich ein Transitvisum für Weissrussland (bei Beschaffung durch LISA Sprachreisen: ca. 130 CHF bei Posteingang bis 7 Wochen vor Kursbeginn, bei weniger als 7 Wochen ca. 220 CHF) und ein Passbild erforderlich.